Der Kinostarttermin ist dem Filmlexikon entnommen.
Irritirend ist in diesem Zusammenhang folgende Aussage:
Der Verleih wollte die strafrechtliche Unbedenklichkeit des Films sicherstellen, weshalb er ihn zunächst im Dezember 1982 der Juristenkommission der SPIO vorlegte. Die Kommission verlangte dazu einen Schnitt für eine Szene, in der Christus als „Scheiße“ persönlich angesprochen wird. Der Verleih kam dieser Aufforderung nach, legte im März 1983 den Film der FSK vor und beantragte die Freigabe ab 18 Jahren.
Die beiden Prüfer der Filmwirtschaft, die im Arbeitsausschuss alleine über die Freigabe entschieden, verweigerten diese jedoch am 29. März 1983, weil die Attacken des Films auf die Gegenwart der Kirche „ein nur noch pessimistisches und nihilistisches Grundmuster der Welt“ erzeugten, was „dem religiösen Empfinden eines nach Millionen zählenden Teils der Bevölkerung“ in öffentlichen Vorführungen nicht zugemutet werden könne.
Gegen diese Beurteilung legte der Verleih Berufung ein. Mit 2:1 Stimmen befanden die zuständigen Vertreter der Filmwirtschaft im Hauptausschuss am 20. April 1983, es müsse den „an der Besichtigung dieses Streifens interessierten erwachsenen Besuchern überlassen bleiben, sich mit dem nach Inhalt und Form sicherlich und begreiflicherweise umstrittenen Film auseinanderzusetzen. (Quelle: Wikipedia)