Deutsch (Dolby Digital 5.1) Englisch (Dolby Digital 5.1)
Untertitel:
Deutsch
Englisch
Türkisch
Extras:
- Audiokommentar mit Eli Roth, Quentin Tarantino und Gabe Roth
- Audiokommentar mit Eli Roth
- Audiokommentar mit Eli Roth, Vera Jordanova und Richard Burgi
- Filmdokumentation: *Hostel - The Next Level (26:29 min)
Mit der Version im Steelbook identisch, mit dem Unterschied das diese im Amaray Case verkauft wird.
Diese Fassung basiert auf der Unrated-Fassung wurde aber von Sony um 7 Sek. geschnitten um eine SPIO/JK Freigabe zu erhalten. Ebenfalls wurde der Audokommentar an den Stellen zensiert an denen von der deutschen Zensur gesprochen wird. Unter den Extras bei der kurzen Doku über die "KNB EFX" sieht man die geschnittene Szene mit der aufgeschnittenene Kehle in voller Pracht.
Indizierung:
Hostel 2
(Extended Version) DVD
Sony Pictures Home Entertainment, München
BAnz. Nr. 34 vom 29.02.2008 (Listenteil B)
Beschlagnahme:
(gem. § 131 StGB / Gewaltverherrlichung)
Hostel 2 - Extended Version
DVD
AG München, Beschluss vom 10.06.2008
Az.: 853 Gs 365/08
Einziehung:
(gem. § 131 StGB / Gewaltverherrlichung)
Hostel 2 - Extended Version
DVD
AG München, Beschluss vom 02.03.2009
Az.: 853 Gs 30/009
Aufhebung der Beschlagnahme:
Da keine Akten mehr vorhanden sind, gibt es keine formelle Aufhebung und die Beschlagnahmung ist somit nicht mehr gültig.
Antrag auf Aufhebung der Indizierung:
Hostel 2 - Extended Version"
Sony Pictures Home Entertainment, München
In der Sitzung vom 03.03.2022 hat das 12er-Gremium entschieden, dass die DVD "Hostel 2 - Extended Version" in der Liste der jugendgefährdenden Medien verbleibt.
Aufgrund des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird der Listeneintrag zum oben genannten Filmwerk in die ab 01.05.2021 zu führende Liste überführt.
Entscheidung Nr. 8049 (V) vom 06.02.2008
Nameless Media verkündete am 04.03.2022 auf Facebook, dass der Film nicht mehr beschlagnahmt sei sowie von Liste B nach Liste A von der BzKJ umgetragen wurde (eine Streichung aus der Liste der jugendgefährdenen Medien wurde wie oben vermerkt seitens der BzKJ abgelehnt).