Bemerkungen:
Ungeschittene Neuveröffentlichung!
Keine Trailer, große Box mit Einleger, Kassette hat eine rote Klappe.
Nachtrag: In einigen anderen Versionen des Films (Best Entertainment, VCL Neuauflage) gibt es eine Szene zu sehen, die in den Uncut-VÖs von Astro, CMV usw. nicht enthalten ist. Dabei handelt es sich um eine Sequenz, in der ein Blitz in einen Baum einschlägt. Es ist allerdings mehr als wahrscheinlich (und auf verschiedenen Fanseiten nachzulesen), das Raimi die Szene für zu schlecht hielt und sie nachträglich entfernen ließ. Somit sind alle Fassungen, die lediglich diese Blitzszene vermissen lassen als ungekürzt zu behandeln.
Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgeganden werden, dass diese Fassungen kaum der FSK vorgelegt wurden und das FSK 18-Siegel wohl eher eine Alibi-Funktion erfüllt.
Nachtrag VORTEX:
(Korrekturforum 08.08.2008)
Die Fassung wurde nicht von der FSK geprüft, dafür jedoch von der SPIO. Der entsprechende Prüfbericht ist auf dem Top-Aufkleber der Kassette abgedruckt!
Indizierung:
Tanz der Teufel 1
Astro, Helmstedt
BAnz. Nr. 82 vom 30.04.2004
Listenteil B
Umtragung: (von Listenteil B auf A)
Mit Entscheidung Nr. I 5/04 vom 5. April 2004, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 82 vom 30. April 2004, wurde der Videofilm „Tanz der Teufel 1“, ediert und vertrieben von Astro Distribution, Helmstedt, in die Liste der jugendgefährdenden Medien, Listenteil B, eingetragen.
Aufgrund der Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 20. Juli 2016, 22. Juli 2016 und 25. Juli 2016 [Az.: (349 BL) 284 AR 61/16 (33/16), (351 BL) 284 AR 63/16 (53/16), (353 BL) 284/75 Js 482/99 (53/16) und (353 Gs) 284 AR 62/16 (3468/16)], wird der vorgenannte Videofilm nunmehr in Listenteil A umgetragen.
BAnz AT 31.08.2016 B6
Listenstreichung: (gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG [Inhaltsgleichheit])
Tanz der Teufel 1
Astro Distribution, Helmstedt
Entscheidung Nr. A 192/16 vom 17. Oktober 2016
(Pr. 968/16)
BAnz AT 31.10.2016 B3