Obwohl bei dem Coverscan das 18er Siegel zu sehen ist, ist die Fassung aber "ungeprüft". Die FSK hat nur die zwei Kinofassungen (ab 16 / ab 12) und eine Videofassung, die mit der 12er Kinoversion identisch ist, geprüft. Möglicherweise hat UFA (unrechtmäßigerweise) bei der Auflage einfach ein 18er draufgemacht, nachdem der Film indiziert wurde.
Indizierung:
Kommando, Das
UFA-ATB, München
Entscheidung Nr. 1488 (V) vom 08.03.1983 (Pr. 624/82)
BAnz. Nr. 62 vom 30.03.1983
Ablehnung der Listenstreichung:
Kommando, Das
UFA-ATB, München
Entscheidung Nr. 3317 vom 05.05.1983 (Pr. 624/82)
Listenstreichung:
[vorzeitig]
Kommando, Das
UFA-ATB, München
BAnz. Nr. 204 vom 31.10.2003