Angaben der Hülle:
99 mins approx (falsch)
Adults only / 18 (unverbindliche Empfehlung)
Catalog No. VIP 073
Beschlagnahme:
I spit on your grave
Vertrieb: VIPCO - Video Instant, GB
Produktion: A Cinemagic Pictures Production
AG Tiergarten
Beschluß nach §131 StGB (Gewaltverherrlichung) vom 15.08.2001, Az. 352 Gs 4534/01 (Der Beschluß ist älter als 10 Jahre und damit verjährt.)
Der Titel gehört zu einer weiteren Vipco-Serie vorgeblich ungekürzter Fassungen. Auch diese Fassungen sind von der BBFC nicht freigegeben worden und daher nur für den Export bestimmt gewesen. Im Unterschied zu den vorigen Export-Fassungen aus der "Cult Classic"-Staffel, bei denen die offiziellen Einleger verwendet und lediglich mit "strong uncut"-Schriftzügen beklebt worden sind, hat man für diese späteren Export-Fassungen jeweils einen eigenen Einleger gestaltet, und die "strong uncut"-Schriftzüge sind nun aufgedruckt. Auch diese Versionen sind in Großbritannien offiziell nicht angeboten worden.
"I spit on your grave" ist auch in den 90er Jahren in England auf VHS erschienen. Die Auflage kommt im kleinen Einleger. Die mit "Strong Uncut Version" versehenen VHS Auflagen waren damals für den europäischen Export vorgesehen und sind so in England nicht vertrieben worden. Auf der Kassette befindet sich nur der Film, keine Logos oder Trailer. "Adults Only 18" ist als Warnhinweis hinten auf dem Cover angegeben. Die Laufzeit entspricht eigentlich NTSC, trotzdem ist die Kassette in PAL.
Best.-Nr.: VIP 073
Beschlagnahmebeschluss:
I spit on your grave
Videofilm
Vertieb: Video Instand Vipco
Produktion: A Cinemagic Pictures Production
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 15.08.2001,
Az.: 352 Gs 4534/01
Aufhebung der Beschlagnahme gemäß §131
I spit on your grave
Videofilm
Vertieb: Video Instand Vipco
Produktion: A Cinemagic Pictures Production
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 15.08.2001,
Az.: 352 Gs 4534/01 wird aufgehoben;
AG Tiergarten, Beschluss vom 13.08.2020,
Az.: (353 BL) 284 AR 64/20 (63/20)
Antwort der BPjM auf Nachfrage warum nur ein paar Beschlüsse zu "Ich spuck auf dein Grab" aufgehoben wurden:
"Bisher wurden die Beschlüsse nur formell aufgehoben, die Richter haben also den Verstoß gegen §131 StGB nicht ausgeschlossen. Solange dies nicht geschieht oder alle anderen Beschlagnahmebeschlüsse ebenfalls aufgehoben werden, wird es auch keine Umtragung auf Liste A oder einen Antrag auf Listenstreichung geben."