Fassung

von *Platzhalter-Account*

Diese deutsche Fassung ist gekürzt

Erscheinungsart:

Video (Kauf/Verleih)

Label:

VPS Video (1. Auflage)

VÖ-Termin:

Okt. 1982

Freigabe:

ungeprüft

Fassung indiziert:

Nein

Laufzeit:

69:54 Min. (69:07 Min. o. A.) *

TV-Norm:

PAL

Bildformat:

1,33:1

Tonformat:

Deutsch (Mono)

Bemerkungen:

Kleiner Einleger.
Laufzeit laut Cover: ca. 80min.
Best.Nr. 3822

Sieht man vom weggeschnittenen Anfang mal ab, macht die alte deutsche Fassung zunächst einen recht ungekürzten Eindruck. Neben dem erwähnten Vorspann fehlen allerdings vereinzelt immer mal wieder Kleinigkeiten (auffällig vermisst habe ich lediglich die Szene, in der Grandpa mehrfach zur finalen Kopfnuss ansetzt, diese dann aber nicht gebacken kriegt), die sich dann auf ca. 10 Fehlminuten addieren.
Diese alte Auflage wurde 1985 beschlagnahmt, so dass es mit der Beschaffung etwas schwer sein dürfte. Weniger Betuchten oder von Sammelleidenschaft gepackten sei daher - wenn man's denn schon deutsch braucht - die VPS-Neuauflage empfohlen, siehe entsprechenden Eintrag.

VPS-Video war bei der Bearbeitung dieses Films besonders kreativ:
Der Vorspann wurde nicht nur gekürzt, sondern auch neu gestaltet und mit einem schrillen Sound unterlegt.
Im Abspann ist bei dieser Fassung außerdem andere Musik (blubbernder Synthie-Sound) zu hören.
Auch bei der Szene, in der Großvater den Hammer schwingt, wurde solche Musik eingesetzt.
Letzteres wurde wohl gemacht, um die vielen Schnitte zu kaschieren.
Die Kettensäge von Leatherface hat in der DF übrigens auch einen anderen Sound!

* Die VPS-Video-Logos (vor und nach dem Film) wurden in der Laufzeitangabe nicht mitberechnet!


Indizierung:
Ketten-Sägen-Massaker
VPS, München
Entscheidung Nr. 1396 (V) vom 20.12.1982 (Pr. 571/82)
BAnz. Nr. 238 vom 22.12.1982

Folgeindizierung gem. §21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG:
Ketten-Sägen-Massaker
VPS Video GmbH, Nachfolger: VPS Film Entertainment, München (nicht mehr Rechteinhaberin)
BAnz. Nr. 224 vom 30.11.2007 (Listenteil B)

Umtragung in Liste A:
Im Bundesanzeiger Nr. 224 vom 30.11.2007 wurde der Videofilm ,,Ketten-Sägen-Massaker", ediert und vertrieben von VPS Video GmbH, Nachfolger VPS Film Entertainment, München (nicht mehr Rechteinhaberin) folgeindiziert und in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.
Aufgrund des zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.08.2011, Az.: 5/31 Qs 13/11, wird der Videofilm ,,Ketten-Sägen-Massaker" nunmehr in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien umgetragen.

Listenstreichung:
[gem. §23 Abs. 4 JuSchG]
Ketten-Sägen-Massaker
VPS Video GmbH, Nachfolger: VPS Film Entertainment, München (nicht mehr Rechteinhaberin)
BAnz. Nr. 197 vom 30.12.2011

Beschlagnahmebeschluss:
Ketten-Sägen-Massaker
Videofilm
Video Programm Service GmbH, München
LG München I, Beschlagnahmebeschluss vom 23.12.1985,
Az.: 15 Qs 34/85

Aufhebung der Beschlagnahme (§131 StGB):
Ketten-Sägen-Massaker
Videofilm
Video Programm Service GmbH, München
AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.2011,
Az.: 5/31 Qs 13/11

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