Fassung

von Videobox

Diese ausländische Fassung ist ungekürzt

Erscheinungsart:

Video

Land:

Polen

Label:

Imperial Entertainment

Freigabe:

Fassung indiziert:

Nein

Bemerkungen:

Beschlagnahme:
(gem. § 131 StGB / Gewaltverherrlichung)
Eaten Alive
Imperial Entertainment, Warschau/Polen
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 24.06.2003

Indizierung:
Eaten Alive
Imperial Entertainment, Warschau/PL
BAnz. Nr. 183 vom 30.09.2003 (Listenteil B)

Listenstreichung
(gemäß § 18 Absatz 7 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG)
Eaten Alive
Entscheidung Nr. A 1/23 vom 02.01.2023 (Pr. 2/2023)
BAnz. AT vom 30.01.2023 B11

Aufhebung der Beschlagnahme:
Da keine Akten mehr vorhanden sind, gibt es keine formelle Aufhebung und die Beschlagnahmung ist somit nicht mehr gültig.

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