Eine Serie von tödlichen Stürzen vom Balkon eines Appartements eines großen Wohnblocks sorgt für Aufsehen in der Öffentlichkeit. Betroffen sind immer junge Frauen, die gerade aus ihrem Elternhaus ausgezogen sind. Aufgrund der niedrigen Miete finden sich aber immer wieder Nachmieter. Nach dem scheinbaren Suizid der jungen Sayaka macht sich ihre Schwester Mariko auf die Suche nach einer Erklärung. Dabei stößt sie auf die tragische Geschichte des Selbstmordes des Mädchens Yukiyo nach dem Tod ihrer Mutter.
Der in japanisch-westlicher Koproduktion entstandene, jedoch auf kreativer Seite fast ausschließlich japanisch besetzte Geisterfilm „Apartment 1303“ steht in einer langen, maßgeblich wohl von Takashi Shimizus „Ju-on – The Curse“ und Hideo Nakatas „Ring“ begründeten Tradition von Werken, die das tödliche, meist von Rachemotiven bestimmte Treiben einer erbitterten, ihrer Lebensperspektiven beraubten und dadurch zum Geist gewordenen Toten zeigen. Regisseur Ataru Oikawa hatte zuvor den verstörenden, schwer zugänglichen und auch von J-Horror-Fans oft mit Befremden aufgenommenen, aber sehr sehenswerten Erstbeitrag der überaus interessanten "Tomie"-Reihe gedreht, der jedoch von dem wunderbaren "Tomie - Forbidden Fruit" noch deutlich übertroffen wurde.
Ausgehend von einem eigenen Roman schrieb Autor Kei Ôishi zusammen mit Oikawa und Co-Autor Takamasa Sato das Drehbuch für einen Film, der seiner Tradition in vielen Hinsichten treu bleibt. Dabei gerät das Projekt zwar nicht zu einem schalen Aufguss seiner Vorgänger, erreicht aber auch nicht den kreativen Furor, der sich beispielsweise in Shion Sonos „Exte“ oder Takashi Miikes „Box“ Bahn gebrochen hat. Auch die Genrebeiträge von Kiyoshi Kurosawa und Shinya Tsukamoto weisen einen stilistischen Eigenwillen auf, dem gegenüber „Apartment 1303“ eher als konventioneller Genrebeitrag zu werten ist - und doch ist der Film keineswegs ein uninteressantes Produkt von der Stange. Es bleibt abzuwarten, wie sich das für 2012 angekündigte Remake hierzu stellen wird - Kommentare zu J-Horror-Remakes im Allgemeinen möchte ich dem Leser hier ersparen -, das mit Mischa Barton und Rebecca de Mornay immerhin eine nicht uninteressante Hauptbesetzung bietet.
Das Mietshaus als typischer Schauplatz der aus Vereinsamung und physischer wie psychischer Verwahrlosung erwachsenden Angst und Bedrohung ist spätestens seit Polanskis „Repulsion“ im Psychothriller und Gruselfilm fest etabliert - man kann bei einer Reihe von Filmen, die diese Möglichkeit nutzen und zu der allein Polanski mit „Repulsion“, „Rosemary's Baby“ und dem leider etwas zu unbekannten „Le locataire“ drei herausragende Vertreter beigetragen hat, schon beinahe von einem Subgenre des Mietshaus-Horrors sprechen. So ist es kein Zufall, dass ebenso dort wie hier ein schmierig wirkender Vermieter oder sein Beauftragter vorbeischaut, der die Miete kassieren will, die offensichtlichen schwerwiegenden Probleme der jungen Mieterin zwar wahrnimmt, jedoch nicht darauf eingeht und am Ende die Not seines Gegenübers zum Anlass nimmt, diesem mehr oder weniger deutlich zur Prostitution zuzureden. Dazu kommt, dass die Wohnung trotz der scheinbaren Suizidserie immer wieder vermietet wird, ohne dass die Nachmieter von ihr Kenntnis erhalten. Ein anderer Beauftragter des Vermieters, der sich aus der Sache rausreden will, fängt sich dafür von Mariko eine Ohrfeige – in der von Höflichkeitsregularien geprägten Kommunikation zwischen Fremden in Japan eine überraschende Tabuverletzung, über die sich der Geohrfeigte weniger zu ärgern scheint, als dass er sie vielmehr offenbar selbst nicht glauben kann. Doch auch derlei Zusammenstöße, dies vermittelt „Repulsion“ ebenso deutlich wie „Apartment 1303“, ändern auf Dauer nichts an der Kälte eines rein kommerziell aufgefassten Mietwesens.
Innerfamiliär jedoch ist die Kommunikation in „Apartment 1303“ ebenso gestört. Der Film zeigt drei sehr belastete Mutter-und-Tochter-Verhältnisse: das der Hauptfigur Mariko und ihrer Mutter, das der Vormieterin und ihrer Tochter Yukiyo – auf dessen Katastrophe der Fluch der Wohnung letzlich zurückgeht – sowie das der Nachbarin aus Appartement 1302 und ihrer Tochter, deren eigentliche Rolle in dem Film bis zuletzt nicht ganz deutlich wird. Stellenweise wirken diese selbst wie eine Geistererscheinung, nicht zuletzt aufgrund der unverkennbaren Ähnlichkeit zu ihren Nachbarinnen in einem früheren Lebensalter. Bei der Darstellung der Verständigungsprobleme wird immer die Perspektive der Tochter eingenommen, die, je mehr sie sich um die Mutter bemüht, desto weniger an diese herankommt und schließlich deren offenen Hass zu spüren bekommt. An Stephen Kings von Brian de Palma fulminant inszenierten Mutter-Tochter-Streit über Schminke und ein rosa Kleid als Symbole femininen Erwachsenwerdens in „Carrie“ erinnert der Streit über die symbolischen Ohrringe, die im Film immer wieder auftauchen; mancher wird beim Dialog über das Stechen der Ohrlöcher, derentwegen die Mutter Yukiyo beschuldigt, „den Körper, den sie ihr gegeben habe“, verletzt zu haben, an eine Deflorations-Allegorie denken.
Während diese Inhalte dem Film einen deutlich über Horrorklischees hinausgehenden Gehalt geben, sind andererseits auch erzählerisch schwache Elemente vorhanden, in erster Linie eine weitgehend funktionslose und offenbar lediglich der Erhöhung des „Bodycounts“ dienende Episode um einige Studentinnen, die zwischendurch in die Wohnung einziehen und ebenfalls dem Geist zum Opfer fallen. Gleichzeitig tritt dieser hier erstmals in einer grotesken Form auf, die zwar ebenfalls an ein traditionelles Motiv des J-Horrors anknüpft – Stichwort: Haare –, jedoch angesichts der vorigen Verdichtung der Mutter-und-Tochter-Geschichte deplatziert wirkt. Aus einem visuell zuvor eher zurückhaltenden, mit dem bewährten Schrecken im Detail wie etwa einem kaum zu erkennenden Gesicht im Hintergrund eines Handyfotos arbeitenden Gruselfilm wird hier auf einmal dick aufgetragene Extravaganz. Das hätte es nicht gebraucht. Vielmehr wäre eine weitere Vertiefung der Mutter-Tochter-Geschichte dankenswert gewesen, sowie ein eher ruhiges Ende - auch hier braucht es leider noch einen bösen Knalleffekt, der einem gedämpft positiven Schluss vorgezogen wurde. Zwar ist die Kompromisslosigkeit von Ôishi und Oikawa als solche nicht zu tadeln, aber in der hier gezeigten Form führt sie auch dazu, dass auf die Gesamthandlung bezogen letztlich kein Fortschritt zustandekommt: Der Geist verübt sein Rachewerk, und so wird es wohl auch bleiben. Damit sind wir mehr oder weniger am Beginn. Dass nebenbei auch noch ein leicht angeschmuddelt wirkender Polizist namens Sakurai, gespielt von Arata Furuta, mitspielt, sei hier nur nebenbei angemerkt, da ihm bei dem allen eher eine Stichwortgeberrolle zukommt.
Beim Schauspielerensemble gibt es wenig Beanstandungen, insbesondere die anmutige, aber nicht zu süß wirkende Hauptdarstellerin Noriko Nakagoshi gewinnt problemlos die Gunst des Zuschauers und absolviert ihre Rolle sehr wirkungsvoll. Sie hatte zuvor schon in der durchschlagenden ersten Episode "Kata Kata" des Triptychons "Unholy Women" ("Kowai onna") unter der Regie von Keita Amemiya die Hauptrolle einer von einem überaus böse dreinblickenden rotgekleideten Geist verfolgten jungen Frau gespielt.
Aufgenommen wurde auf HD-Video, wodurch die Bilder ein wenig steril wirken, zudem wurden auch noch die üblichen Farbfilter verwendet. Hierfür gewinnt der Film sicher keinen Originalitätspreis. In einigen Szenen, etwa wenn junge Leute in der Wohnung nichts Böses ahnend herumfeiern, lässt Kameramann Tokushô Kikumura - der mit den beiden "Ju-on"-Kinofilmen sowie "Cure" immerhin schon drei Genreklassiker ablichtete - auch ein bisschen viel Wackelei zu. Das sind allerdings keine spezifischen Probleme dieses Films, sondern Kennzeichen vieler aktueller kostengünstiger Horrorproduktionen. Diesen Standard hält „Apartment 1303“ durchaus und lässt sich im Ganzen betrachtet als ein Genrebeitrag knapp über dem Durchschnitt einordnen, der neben einigem Krawall ruhige und nachdenkliche Momente zulässt, mit den Mutter-Tochter-Konflikten ein über Gruselstandards hinaus behandeltes Thema aufnimmt, wenngleich nicht konsequent genug, um nachdrücklich über sein Genre hinauszuweisen.