Beschluss zur Beschlagnahmung durch das AG Tiergarten vom 01.03.2000:
Video-Farbfilm
Vertrieb: K-tel Video/Filmways VTC
Ausgabe: Unbekannt, englische Sprache
"Der Film ist inhaltsgleich mit dem durch das Amtsgericht München 451 Gs 92/84 zur bundesweiten Beschlagnahme ausgeschriebenen Film "Tanz der Teufel".
Der gewaltverherrlichende Inhalt zeigt sich insbesondere durch die nachfolgenden Szenen:
Auszüge:
36. min. In Großaufnahme wird gezeigt, wie mit einem Messer ein Schnitt im Unterschenkel bis zum Knöchel geführt wird. Die klaffende Wunde ist in Großaufnahme zu sehen.
42. min. Der Kopf des Phantoms gerät in Flammen. Die Haut verbrennt langsam (Nahaufnahme).
46. min. Durch zwei Männer wird der Körper eines weiblichen Phantoms mit einer Axt zerstückelt. Die abgeschlagenen Gliedmaßen bewegen sich weiter, spritzendes Blut ist in Nahaufnahme zu sehen.
57. Min. Mit einem langen Stichwerkzeug stechen zwei männliche Personen in ein weibliches Phantom ein. Es ist zu sehen, wie die Waffe den Körper durchdringt.
63. min. Mit einem Spaten wird einem weiblichen Phantom der Kopf abgetrennt. Dies ist in Nahaufnahme zu sehen.
66. min. Mit einem Gewehrkolben wird einem weiblichen Phantom die Hand zertrümmert. Die zertrümmerte Hand wird in Nahaufnahme gezeigt.
73. min. Mit einem Schuss in den Kopf wird ein weibliches Phantom getötet. Der zerspringende Kopf wird gezeigt.
74. min. Durch eine männliche Person werden mit den Daumen die Augen eines Phantoms eingedrückt.
77. min. Zum Schluss des Film wird gezeigt, wie Maden die Leichen der weiblichen Phantome langsam auffressen.
Im Übrigen wird auf den Beschluss des AG München vom 2, Juli 1984 451 Gs 92/84 verwiesen. Der Film erhält durch die vorgenannten Szenen gewaltverherrlichenden Charakter, so dass seine Verbreitung gemäß § 131 StGB zu verbieten sein wird."
Zeitgleich und mit identischer Begründung wurde folgende Fassung ebenfalls verboten:
WATCH IT Home-Video (NL)
Englische Sprache mit holl. Untertitel