Schulmädchen, Schüler, Ehemänner, Hausfrauen, Jungfrauen (?)... über sie alle hatte es schon diese (Pseudo-) Reporte gegeben. Und trotz eines Millionenpublikums gab es natürlich auch Gegner dieser Filme. Aber die Vehemenz, mit dem gegen den KRANKENSCHWESTERN-REPORT zu Felde gezogen wurde, ist einzigartig und interessanter als der Film selbst.
Der Grundstein der massiven Anfeindungen des Filmes wurde (wie so oft) mit diversen Artikeln bzw. Behauptungen in der Boulevardpresse gelegt. In der Folge kam es landesweit zu Protestaktionen, Demonstrationen ganzer Krankenhausbelegschaften und Unterschriftsaktionen gegen den Film. Lokale Schwestern-Organisationen und ärztliche Berufsverbände schrieben Beschwerdebriefe an die Regierung, und nach und nach gingen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München sage und schreibe ca. 3200 Strafanzeigen gegen die Produktionsfirma, den Regisseur Walter Boos und die Verleihfirma Constantin Film ein. Die Angelegenheit wurde insbesondere in Bayern zum Politikum. In Memmingen, Ingolstadt und anderen bayerischen Orten wetterten CSU-Politiker gegen den Film, im Landtag intervenierte gleichzeitig die CSU-Fraktion gegen die "wesentliche Verunglimpfung des Berufsstandes der Krankenschwestern".
Selbst die Gewerkschaft ÖTV kritisierte, der Film schädige "das Ansehen eines Berufsstandes".
Am 23.01.1973 schloß sich der damalige Ministerpräsident Bayerns, Alfons Goppel, den Protesten an. Er forderte den Verleih auf, den Film zurückzuziehen. Dies geschah nicht, dafür wurde der Film zwei Tage später beschlagnahmt wegen angeblichen Verstoßes gegen die §§ 184 (Verbreitung unzüchtiger Schriften) und 185 (Beleidigung). Der zuständige (weise) Amtsrichter lehnte aber den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Offensichtlich folgte man der ausführlichen Stellungnahme des Constantin-Verleihchefs, die sinngemäß aussagte, dass Überprüfungen ergeben hatten, dass die meisten Proteste von Personen ausgegangen waren, die den Film überhaupt nicht gesehen hatten, dass diese Proteste nachweislich nach Inhalt und Ton den Charakter polemischer Hetze trugen und oft sogar in einen offenen Aufruf zu tätlichen "Maßnahmen" mündeten. Der Film diffamiere niemanden, es sei ein normaler Unterhaltungsfilm mit erotischen Bezügen, den niemand ernst nehmen könne.
Letzteres tat aber die Staatsanwaltschaft München, indem sie Beschwerde gegen den Amtsgerichtsbeschluß einlegte. In zweiter Instanz mußte sich nun das Landgericht München mit dem "Krankenschwestern-Report" beschäftigen. Die Entscheidung fiel bereits in der letzten Februar-Woche 1973. Auch das LG München kam zu dem Schluß, dass weder der Tatbestand der Beleidigung, der Verleumdung und der üblen Nachrede erfüllt seien. Allerdings wurden 3 Szenen als "unzüchtig" im Sinne von § 184 StGB (damalige Fassung) gerügt. Nach Angaben des Constantin-Verleihs sollen dies ingesamt lediglich 93 Sekunden gewesen sein, die aus allen Kopien entfernt wurden.
Entgegen landläufiger Meinung war die Sache damit aber noch lange nicht ausgestanden. Denn die Staatsanwaltschaft legte auch gegen die LG-Entscheidung sofortige Beschwerde ein, so dass es im Mai 1973 zur erneuten Beschlagnahme des - nun bereits um 93 Sekunden gekürzten - Krankenschwestern-Reports kam. Die Angelegenheit mußte erneut vor Gericht verhandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt herrschte totale "Funkstille", d. h., man bekam einfach keine Informationen mehr. Offensichtlich ein schlechtes Zeichen, denn die Filmwirtschaft gab sonst immer gern bekannt, wenn die Justiz sich in derartigen Fällen blamiert hatte, sprich die inkriminierten Filme wieder freigegeben wurden. Es gibt einige Fakten bzw. Indizien, anhand derer man den Ausgang des damaligen Verfahrens ziemlich sicher abschätzen kann:
Zunächst einmal lassen sich selbst in brancheninternen Fachzeitschriften wie Filmecho/Filmwoche keine Kinoeinsätze des Krankenschwestern-Reports in der Folgezeit mehr feststellen.
Am 18. Oktober 1973 fand im Münchener Justizpalast definitiv eine Verhandlung in dieser Sache statt. Die Staatsanwaltschaft soll ein Gutachten vorgelegt haben, das die "Beleidigung des sittlichen Empfindens der Öffentlichkeit" durch den Film belegt hat.
Sieht man sich einmal die seit ca. 1979 verfügbaren Videofassungen vom Krankenschwestern-Report an, die lediglich 61 Minuten laufen, wird man feststellen, dass u. a. sämtliche Sexszenen komplett geschnittten sind, die im (Münchener) Krankenhaus spielen. Zu dieser Zeit wurden normale 35 mm-Kopien zur Überpielung eines Masterbandes benutzt. Es muß sich also um die Torso-Fassung handeln, die letztlich gerichtlich für den Kinoeinsatz freigegeben wurde ...
Übrigens: Die Produktionsfirma TV 13 (Rapid war beim Krankenschwestern-Report lediglich Co-Produzent) hatte sich damals eine Option auf ca. 12 weitere Report-Titel schützen lassen, u. a. einen "Politessen-Report", den "Beamtinnen-Report" und den "Niederbayern-Report". Keiner dieser Filme wurde mehr produziert ...