Inhaltsangabe

von ----

Filmisches Zeitdokument über den IX. Reichsfrontsoldatentag ...

... in Hamburg am 3. Juni 1928. Organisiert wurde die Großveranstaltung vom Bund der Frontsoldaten (Stahlhelm), einem überparteilich agierenden, paramilitärischen Wehrverband, der das politische System der Weimarer Republik ablehnte. Zum "Stahlhelmtag" traf man sich einmal im Jahr, jedes Mal in einer anderen Stadt. Zu den Massenveranstaltungen reisten zehntausende Mitglieder aus dem ganzen Reich an, um militärische Aufmärsche, Feldgottesdienste und Fahnenappelle zu zelebrieren. Die Hamburger Bilder wurden von den Kameramännern Hubert Schonger, Robert Eibig, Gustav Stiefel, Richard Boehm und Lorenz Paringer eingefangen. Regie führte Dr. Hans Hübotter.

Die gut 70-minütige Dokumentation, produziert von der Firma "Naturfilm Hubert Schonger" in Berlin, wurde von der Filmprüfstelle Berlin am 22. Juni 1928 verboten (B.19282), da die Darstellung marschierender Stahlhelmkämpfer dazu geeignet sei, im Ausland Befürchtungen zu wecken. Ganz konkret könne der Eindruck entstehen, so die Filmprüfstelle unter Berufung auf eine frühere Entscheidung der Oberprüfstelle aus dem Jahre 1927, das Deutsche Reich umgehe die ihm durch den Versailler Vertrag auferlegten militärischen Beschränkungen und rüste mit Hilfe paramilitärischer Verbände zum Kriege. Bemängelt wurde u.a. eine Szene, in der General a.D. Oskar Freiherr von Watter, hochdekorierter Held im I. WK, von einem Stahlhelmführer begrüßt wird.

Nachdem der Produzent Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hatte, befasste sich wenig später die Oberprüfstelle in Berlin mit dem Fall und hob das Verbot am 30. Juni 1928 (O.00603) wieder auf. Die vorgebrachten Bedenken hätten sich als überholt oder haltlos erwiesen, weshalb der Film zur Aufführung freigegeben werden könne, und zwar uneingeschränkt, also auch vor Jugendlichen. Zur Begründung führte man u.a. an, dass die an den Aufzügen Beteiligten unbewaffnet seien und der Film keine militärischen Übungen zum Inhalt habe. Eine Verbindung zur Reichswehr (die laut Versailler Vertrag auf 100.000 Mann begrenzt war) könne überdies nicht hergestellt werden, da aktive Armeeangehörige nach Aussage des Sachverständigen des Reichswehrministeriums gemäß geltender Bestimmungen nicht zugegen waren. Im übrigen hätte General a.D. von Watter erkennbar eine Friedensuniform getragen. Der Umstand, dass in den Aufzügen militärische Marschformationen nachgeahmt würden, rechtfertige für sich genommen kein Aufführungsverbot.

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