Florian David Fitz spielt einen Piloten der Bundeswehr, welcher sich vor einem Schwurgericht des 164fachen Mordes verantworten muss. Er hat eine von Terroristen gekaperte Passagiermaschine abgeschossen, um zu verhindern, dass sie in ein Fußballstadion mit zehntausenden Zuschauern steuert. Die von Martina Gedeck gespielte Staatsanwältin wirft ihm u.a. vor, damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen zu haben, sein Verteidiger, gespielt von Lars Eidinger, beharrt darauf, dass sein Mandant noch größeren Schaden verhindert hat. Der Richter, gespielt von Burghart Klaußner, lässt die Schöffen, in diesem Fall die Zuschauer, urteilen. Das konnten sie in den Kinovorführungen genauso wie bei der TV-Ausstrahlung am 17.10.2016.
In einer Zeit, in der via Facebook und Twitter jederzeit alles von jedem kommentiert werden kann, in der kaum eine TV-Veranstaltungen mehr ohne Beiträge der Zuschauer daheim auskommt, haben Filme fast schon etwas Anachronistisches. Sie berieseln das Publikum, laden allenfalls zum Mitdenken und Mitfühlen, nicht jedoch zum Mitmachen ein. Denkbar, dass der Autor dieser Zeilen in einigen Jahren einen Film noch im Saal und für die anderen Zuschauer auf der Leinwand lesbar kommentieren kann, statt tags darauf eine Kritik zu verfassen. Möglich auch, dass der interaktive Krimi kommt, bei dem der Zuschauer auswählen kann, welcher Zeuge als nächster befragt werden soll, ähnlich wie bei einem Rollenspiel am Computer. Dagegen ist dieses „TV-Experiment“, das auf einem Theaterstück von Ferdinand von Schirach basiert, weit weniger revolutionär als es zu sein scheint, schließlich stimmen die Zuschauer nur über das Ende ab und alternative Enden sind in Zeiten üppigen DVD-Bonusmaterials nicht Neues, das Abstimmungsprinzip am Ende einer TV-Sendung ist seit Jahrzehnten bekannt. Von daher ist „Terror - Ihr Urteil“ nicht allzu richtungsweisend für die deutsche TV- und Kinolandschaft, dafür ist er aber einer der besten deutschen Filme seit Längerem.
Das Kammerspiel endet zwar an der Stelle, an welcher der amerikanische Genre-Primus „Die 12 Geschworenen“ beginnt, hat ansonsten jedoch einige Gemeinsamkeiten mit dem Klassiker von Sidney Lumet. Auch der Film des vielfachen „Tatort“-Regisseurs Lars Kraume, der zuletzt mit „Der Staat gegen Fritz Bauer“ einen Ausflug in die Geschichte der Bonner Republik unternommen hat, spielt ausschließlich im Gerichtssaal und entwickelt eine starke Intensität. Kraume lässt die Kamera nah an seine großartigen Darsteller heranrücken, lässt den Raum immer kleiner erscheinen, kreiert eine dichte Atmosphäre, ohne dafür den sachlichen Ton der Vorlage zu opfern. Er lässt Emotionen zu, etwa dann, wenn in Person der Nebenklägerin dem Leid der Opfer ein Gesicht gegeben wird, ohne, dass sein Film allzu rührselig erscheinen und auf das Niveau eines „Richter Alexander Hold“ absinken würde. Dafür sorgen aber auch die Schauspieler, der ernste und seriöse Burghart Klaußner, der einen glaubhaften Richter abgibt, der ebenso überzeugende Lars Eidinger in der Rolle des angriffslustigen Verteidigers. Florian David Fitz spielt seine Figur dagegen ruhig und in sich gekehrt, fast schon distanziert, womit er wohl verhindern sollte, dass die persönlichen Sympathien am Ende den Ausschlag für das Zuschauerurteil geben. Das größte Lob geht aber an Martina Gedeck, an deren Lippen die Zuschauer spätestens bei ihrem Plädoyer hängen dürften.
Dass „Terror“ so gut unterhält, dürfte aber auch der Vorlage des Juristen Ferdinand von Schirach geschuldet sein, der langweilige rechtliche Fußnoten weitgehend ausspart und stattdessen vor allem auf die wirklich gewichtigen Argumente und Grundsatzfragen zu sprechen kommt. Gesinnungs- oder Verantwortungsethik? Den unendlichen Wert des einzelnen Lebens schätzen oder den Schaden für alle so gering wie möglich halten? Zudem klingt noch die nicht minder interessante Frage an, ob Gesetzgeber und Verfassungsgericht die Bundeswehrpiloten nicht insofern allein gelassen haben, weil es für den Fall einer Flugzeugentführung immer noch keine umfassende Regelung gibt. Die Dialoge sind geschliffen und pointiert, die Zeugen und Figuren gut ausgewählt, um das große Ganze zu verdeutlichen und die wesentlichen Perspektiven aufzugreifen, die Plädoyers haben die sprachliche und inhaltliche Schärfe druckfertiger Essays. Den einen oder anderen Verweis auf allzu weit hergeholte juristische Gebilde können sich die Macher zwar nicht verkneifen, doch die Makel halten sich in engen Grenzen.
Fazit:
„Terror - Ihr Urteil“ wird zwar nicht als revolutionäres TV-Ereignis in die deutsche Fernsehgeschichte eingehen, weil sich die Mitbestimmung durch die Zuschauer doch in engen Grenzen hält. In Erinnerung wird das Kammerspiel dennoch bleiben: Dank seiner großartigen Darsteller, seiner starken Intensität, dank seiner geschliffenen Dialoge und seiner klaren Argumente.
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