ACHTUNG ! SPOILER !
Vorbemerkung:
In der Regel wird in Schilderungen und Filmkritiken die historisch verbriefte Figur des Richters als „Judge George Jeffreys“ benannt. Im Abspann der DVD-Version des Films wird der Rollenname von Christopher Lee allerdings mit „Judge Jeffries“ angegeben. Beide Schreibweisen tauchen auch in unterschiedlichen Quellen auf. Für dieses Review wurde die Schreibweise „Jeffries“ übernommen.
„England, 1685. Die Flammen des Aufstandes verheeren das Land. König Charles, der Gute, ist tot. Ihm folgt sein Bruder James II. auf den Thron. Doch das Volk liebt diesen letzten Monarchen aus dem Geschlecht der Stuarts nicht. Seine Feinde rotten sich gegen ihn zusammen. Während der Herzog von Monmouth eine Armee aus dem Boden stampft, um Land und Thron zu erobern, wartet jenseits des Kanals Prinz William von Oranien auf seine große Stunde. Prinz William hat viele Freunde in England, doch auch die Parteigänger des Königs sind zu allem entschlossen. Der Lordoberrichter Jeffries zum Beispiel findet immer Mittel und Wege, um die politisch Andersdenkenden vor das Tribunal seines Blutgerichts zu zerren. Wenn die Beweise für Hochverrat nicht ausreichen, muss der Aberglaube herhalten. Ob schwarze Magie, ob Hexentum, der sadistische Richter und seine brutalen Helfershelfer finden immer einen Grund, den Gegner auszulöschen. Das Volk nannte ihn den Hexentöter von Blackmoor. Unter seiner Terrorjustiz starben Schuldige wie Unschuldige nach grausamen Foltern einen schrecklichen Tod...“
Vor diesem (recht frei ausgelegtem) historischen Hintergrund, der von einem Kommentator aus dem Off zu Beginn des Films dargelegt wird, entfaltet sich die hochdramatische Geschichte der jungen Mary Gray (Maria Rohm), die zusammen mit ihrem geliebten Harry Sefton (Hans Hass jr.) in die Fänge des Richters Jeffries (Christoper Lee) gerät. Sie werden der Hexerei und des Hochverrats beschuldigt und müssen diverse Folterungen über sich ergehen lassen. Am Ende gelingt ihnen die Flucht und sie kämpfen auf Seiten der Rebellen für William von Oranien. Als dieser endlich die Macht übernimmt, ist dies das Todesurteil für Jeffries. Mary und Harry sehen einer besseren Zukunft entgegen...
Zu der kleinen Welle von Hexenfilmen, die Ende der 60er Jahre im Fahrwasser von „The Witchfinder General“ entstanden, steuerte auch Jess Franco mit IL TRONO DI FUOCO / EL PROCESO DE LAS BRUJAS seinen Teil bei.
Der Film gewinnt dabei vor allem durch die Präsenz von Christopher Lee, der seine Rolle als eiskalter Judge Jeffries mit gleichbleibend harter Mimik interpretiert und seine schneidenden Monologe präzise und gekonnt artikuliert. Zwangsläufig verblassen daneben Held und Heldin sowie die meisten anderen Darsteller, denen es kaum gelingt, ihren Figuren Format zu verleihen. So ist Hans Hass jr., der sich u.a. auch als Schlagersänger versuchte und schließlich ein trauriges Ende nahm, in der Rolle des Helden und Liebhabers sichtlich überfordert und hinterlässt kaum bleibenden Eindruck. Die aparte Maria Rohm ist zwar auch nicht gerade eine Darstellerin von Format, dafür hat sie in der Rolle der kreuzbraven Mary aber mehr als einmal Gelegenheit, ihre makellose Figur hüllenlos zu präsentieren. In der Szene, in der sich Mary dem Richter Jeffries hingibt um Harry zu retten, ist Christopher Lee allerdings gar nicht anwesend. Man sieht nur eine Hand, die über Marys nackten Körper gleitet und hört dazu die Stimme von Chris Lee (jedenfalls in der DF), um so dessen Anwesenheit vorzugaukeln. Laut eigener Aussage weigerte sich Lee rigoros, in irgendwelchen erotischen Szenen mitzuwirken. Howard Vernons Rolle als Folterknecht Jack Ketch ist relativ klein, doch verleiht er der Figur, ganz in Schwarz, mit Kapuze und extrem breitem Gürtel, eine beachtliche Präsenz. Welchen Sinn allerdings die kurzen Auftritte von Maria Schell haben, die als blinde Seherin (!) mit debilem Gesichtsausdruck durch ihre Szenen tapert, bleibt rätselhaft.
Kameramann Manuel Merino, der viele Filme für Franco fotografierte, hat seine Zoomfreudigkeit diesmal weitgehend im Zaum gehalten, so dass der in Scope gedrehte Film zumindest optisch ohne augenfällige Mängel ist. Auch die Ausstattung und die Sets sind sehr gelungen. Als Art Director des Films wird im Vorspann ein gewisser „George O. Brown“ genannt. Laut IMDb handelt es sich dabei um ein Pseudonym des hauptsächlich als Schauspieler bekannten Jack Taylor, der auch in vielen Franco Filmen mitwirkte. Ob dies den Tatsachen entspricht ist fraglich, zumal dies der einzige AD-Credit in Taylors umfangreicher Filmografie wäre. Nichts genaues weiß man nicht!
Die hervorragende und ins Ohr gehende Musik stammt von Bruno Nicolai, zweifellos eine seiner besten Filmmusiken.
Die Folterszenen des Films sind vergleichsweise harmlos und beanspruchen nur einen geringen Teil der Laufzeit. Ziemlich breit angelegt sind dagegen die Kampf und Kriegsszenen, für die zwar viel Aufwand getrieben wurde, die aber dennoch eher langweilen und das Tempo des Films bremsen. Hier wäre weniger eindeutig mehr gewesen. Dennoch ist DER HEXENTÖTER VON BLACKMOOR, der für Francos Verhältnisse schon so etwas wie ein Mammutprojekt darstellt, mit Schlachtengetümmel und vielen Komparsen, eine kurzweilige Angelegenheit, bei der man trotz der aufwändigen Produktion nicht auf den „Franco-Touch“ verzichten muss.
Im Laufe der Zeit ist der Film unter diversen Titeln in den unterschiedlichsten Versionen und mit stark abweichenden Laufzeiten veröffentlicht worden. So wurden auch mal wieder diverse Szenen anders inszeniert, mal mit bekleideten, mal mit unbekleideten Darstellern, je nachdem für welchen Markt die Fassung vorgesehen war. Die alte deutsche VHS-Fassung von UFA-Video unter dem Titel DER HEXENTÖTER VON BLACKMOOR (der auch im Vorspann erscheint) hatte eine Laufzeit von 76:18 Minuten. 2006 kam in Österreich bei „XT Video Entertainment“ eine deutschsprachige, „ungekürzte“ DVD mit dem On-Screen Titel „The Bloody Judge“ auf den Markt, die eine Laufzeit von 102:39 Minuten hat. Ein Jahr später brachte „Starlight Film“ unter dem Titel DER HEXENTÖTER VON BLACKMOOR eine Doppel-DVD auf den Markt, auf der u.a. die „Weltweit längste Fassung“ des Films zu finden ist. Diese Version unter dem Titel „The Bloody Judge“ läuft 108:30 Minuten. Auf der zweiten DVD findet sich die alte deutsche Fassung. Seitdem sind weitere Fassungen (auch in den USA) herausgebracht worden.
Im Übrigen ist die Datenlage zu diesem Film sehr dürftig. Die Credits der verschiedenen Fassungen sind allesamt sehr spärlich und zudem mit Vorsicht zu genießen. Auch diverse zu Rate gezogenen Quellen geben da nicht viel her. In dem Buch „Obsession“* finden sich in dem Eintrag zu diesem Film zahlreiche Ergänzungen, die sich zumeist auf Fassungen aus anderen Ländern beziehen, in denen z.B. für die Kameraführung oder den Schnitt andere Namen genannt werden, als in den bekannten Fassungen. Das ist alles recht irritierend.
Zum Schluss sei noch der Prolog aus der amerikanischen Fassung zitiert:
„1685. Stormclouds gather over Europe. In England, the good King Charles is dead and his brother James II sits on a very shakey throne. The country is torn a thunder by descending fractions, one loyal to the last of the Stuart Kings, the other faithful to Prince William of Orange across the channel. While the Duke of Monmouth plans to raise an army to invade England and to seize the throne from King James, the Lord Chief Justice Jeffries dispenses his peculiarly inflexible form of justice to vast numbers of suspects, both real and imaginary. This is the time of plot and counterplot, a time of witchcraft, when the shadow of the executioner bloods out the innocent and guilty alike...“
* Lucas Balbo, Peter Blumenstock, Christian Kessler: Obsession. The Films of Jess Franco, Selbstverlag Frank Trebbin, Berlin 1993