Der Name "Edgar Wallace" gilt seit der ersten Romanverfilmung "Der Frosch mit der Maske" im Jahre 1959 als Garant für spannende Krimiunterhaltung mit Gruselelementen und sorgte bei Produzent Horst Wendlandt für klingelnde Kassen.
Das Publikum erfreute sich an der wirkungsvollen Mischung aus hartem Thrill, einfalls- und wendungsreichen Krimihandlungen, etwas Witz und gewieften Mördern, die London und die angrenzenden Grafschaften unsicher machten.
Da Wendlandt die Rechte an sämtlichen Edgar Wallace-Stoffen besaß, blieb der Konkurrenz nichts anderes übrig, als bei dessen Sohnemann Bryan Edgar anzuklopfen - der, weitaus weniger erfolgreich als sein Herr Papa - Artur Brauner die Rechte an seinen Werken übertrug und somit einer ganzen Reihe von BEW-Adaptionen der Weg auf die Leinwand geebnet wurde.
Wohltuend hebt sich dabei vor allem inszenatorisch als auch handlungstechnisch der Gruselkrimi "Der Henker von London" ab, der nicht nur darstellerisch bis in die kleinsten Nebenrollen ansehnlich besetzt war, sondern mit Edwin Zbonek auch einen routinierten Regisseur aufweisen konnte, der bereits den leider nur durchschnittlichen "Das Ungeheuer von London-City" mit einer ansprechend gruseligen Atmosphäre ausstattete und auch beim "Henker von London" aus dem Vollen schöpfte, um der düsteren Handlung vollends gerecht zu werden.
Ein geheimes Strafgericht hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verbrecher, die durch die Maschen des Gesetzes schlüpfen konnten, vor ein Tribunal zu stellen, dass nur eine Strafe zulässt: den Tod durch den Strang. Und während London nicht nur von einem wahnsinnigen Mädchenmörder unsicher gemacht wird, lichten sich in der Londoner Unterwelt die Reihen.
Dabei sei vor allem durchaus positiv zu erwähnen, dass die angesprochene Selbstjustiz nicht nur Mittel zum filmischen Zweck ist, sondern Drehbuchautor R.A. Stemmle ebenso das Für und Wider der Thematik in unzähligen Dialogen durch die Protagonisten in den Vordergrund stellt.
Er übt sowohl Kritik an das Gesetz und dort, wo es versagt, vertritt aber auch gleichzeitig und mehr als eindeutig den Standpunkt, dass Todesurteile nur einem ordentlichen, einem staatlichen Gericht vorbehalten sind.
Dass bei der ernsten Thematik um grauenvolle Mädchenmorde und kaltblütige Selbstjustiz komische Elemente mehr als deplatziert wären - trotz des Wallace-Siegels - ist dem Film hoch anzurechnen, dass der humoristische Anteil durch Chris Howland im überschaubaren Rahmen bleibt und niemals Überhand gewinnt. Im Gegenteil: Howlands eingebaute Komikelemente passen sich der Handlung an ohne Spannung und Dramatik ihrer Wirkung zu berauben.
Das Finale ist durchaus nachvollziehbar und stimmig - hier gewinnt die Kopie sogar gegenüber dem Original, bei dem es oftmals der Fall ist, dass die Auflösung hanebüchen und an den Haaren herbei gezogen erscheint.
Auch wenn die Identität des Henkers durch eine Unachtsamkeit im Drehbuch zu früh verraten bzw. auf eine bestimmte Person reduziert wird, deren Motiv für die Selbstjustiz einleuchtender erscheint als für alle anderen Beteiligten, die sich größte Mühe geben als verdächtig zu erscheinen, bleibt der "Henker von London" durchaus spannend und klar strukturiert.
Es gelingt dem Film, die beiden Handlungsstränge um das Femegericht und den Mädchenmörder gekonnt miteinander zu verweben und in der letzten Einstellung auf ein Happy End zu verzichten.
Einziger Wermutstropfen ist das krude - wenn auch nicht ungewöhnliche - Motiv des Serienmörders, der von Dieter Borsche perfekt verkörpert wird - hier aber in eine Richtung geht, die zu sehr von der Bodenständigkeit der restlichen Handlung abweicht.
Davon abgesehen kann "Der Henker von London" mit zu den besten, wenn nicht sogar als die beste BEW-Verfilmung angesehen werden! Kompliment - denn es gibt beim guten Edgar durchaus einige Verfilmungen, die um einiges schlechter sind als dieser unterhaltsame Gruselkrimi!
7/10