Fritz Langs erster Tonfilm "M", dessen Drehbuch er gemeinsam mit seiner damaligen Frau Thea von Harbou ersann, ist inzwischen Legende und gehört zu den wichtigsten und einflussreichsten Werken der Filmgeschichte. "M" setzte eine Vielzahl an Filmstandards, die bis heute nichts von ihrer Wirkung verloren haben - der Realismus der Anfangssequenz, in der das Verschwinden des Mädchens Else aus dem Blickwinkel ihrer Mutter betrachtet wird, die beinahe dokumentarische Schilderung der Polizeiarbeit, die Überblendungen zwischen Polizeibesprechung und dem Treffen der Gangster, die die Nähe der Gegenparteien verdeutlichen, die aktionsreiche Suche der Unterwelt nach dem Kindermörder bis zu der abschließenden Gerichtsszene, die zwar von den Banditen unter der Leitung des Schränkers (Gustav Gründgens) einberufen wurde, aber schon die klassischen Merkmale von Anklage, Plädoyer und Unschuldsbeteuerung des Angeklagten beinhaltet, begleitet von den erregten Zurufen des Auditoriums.
Allein das es Fritz Lang gelang, der sich während der Stummfilmzeit auf Großproduktionen wie "Die Nibelungen" (1924) oder "Metropolis" (1927) konzentrierte (von ihm selbst als "Schinken" bezeichnet), diese unterschiedlichen Stile zu einem schlüssigen Ganzen zusammenzufügen, ist bewundernswert, entscheidend dabei ist aber das geschickte Spiel mit den Emotionen, dass dem Film eine Vielzahl an Interpretationen einbrachte vom Zeitgemälde der "Weimarer Republik" bis zum Blick auf die kommende Diktatur unter den Nationalsozialisten. Selbst Propaganda-Minister Joseph Goebbels verstand den Film in seiner Hinsicht und empfand ihn als Plädoyer für die Todesstrafe, weshalb er auch versuchte, Fritz Lang für die nationalsozialistische Sache einzuspannen. Angeblich war er an der Seite von Luis Trenker für die Gründung der Abteilung Regie der "Nationalsozialistischen Betriebsorganisation“ verantwortlich, was von Fritz Lang, der Ende 1933 aus Deutschland emigrierte, bestritten wurde.
Das es zu diesen unterschiedlichen Interpretationen kam, verdeutlicht Langs Meisterschaft, eine bis heute polarisierende Thematik nicht nur umfassend, sondern ohne offensichtliche Bewertung zu betrachten. Besonders die Anfangssequenz ist in dieser Hinsicht vorbildlich, denn Lang zeigt den Mord an dem kleinen Mädchen nicht konkret und verhindert damit eine zu stark gegen den Täter gerichtete Beeinflussung des Betrachters, wie sie im Film inzwischen üblich geworden ist. Trotzdem lässt er an der Konsequenz und Tragik dieses Verbrechens keinen Zweifel, zeigt die immer beunruhigter werdende Mutter, die mit den lapidaren Beruhigungsfloskeln ihrer Nachbarschaft oder eines Vertreters konfrontiert wird, bis der Luftballon, den der Mörder seinem Opfer zuvor bei einem blinden Bettler kaufte, in den Stromkabeln hängen bleibt – so exakt inszeniert, differenziert betrachtet und gleichzeitig emotional nachvollziehbar gelang eine solche Szene kaum ein weiteres Mal im Film.
Anstatt die emotionale Schraube weiter anzuziehen, machte Lang in „M“ das genaue Gegenteil und leitete zu der Polizeiarbeit über, die er in fast dokumentarischer Form beschrieb - mit Kommissar Lohmann im Mittelpunkt, den Otto Wernicke ein weiteres Mal in Langs „Das Testament des Dr.Mabuse“ (1933) spielen sollte. Gemäß seiner ursprünglichen Idee sollte der Kindermörder Hans Beckert (Peter Lorre) die Polizei regelmäßig mit Briefen provozieren, aber in „M“ beließ er es bei einem Brief, dessen genaue Untersuchung letztlich zur Ermittlung des Täters führt. Doch bevor die Polizei in die Nähe eines Fahndungserfolgs kommt, haben die Gangster der Stadt das Heft des Handelns ergriffen und nutzen ihre weit reichenden Möglichkeiten, selbst dem Mörder auf die Spur zu kommen. Sie sind genervt von den ständigen Polizei-Razzien, die ihre Geschäfte empfindlich stören, und beginnen unter der Führung des Schränkers, den Gründgens mit eiskalter Präzision spielte, systematisch die Stadt abzusuchen. Diese Drehbuch Idee geht zurück auf den Fall des Düsseldorfer Serienmörders Peter Kürten, nach dem ebenfalls die Unterwelt fahndete, weshalb der Film beispielsweise in Italien unter dem Titel „M – il mostro di Düsseldorf“ heraus kam, obwohl die Handlung von Lang eindeutig in Berlin angesiedelt wurde, allerdings ohne den Ort konkret zu benennen.
Zurecht, denn die entscheidende Wirkung des Films geht von den begleitenden Reaktionen des Durchschnittsbürgers aus, der - anders als die strategisch vorgehenden Polizisten und Gangster - seinen Emotionen freien Lauf lässt und jederzeit zu Vorverurteilung und Lynchjustiz bereit ist – eine Verhaltensweise, die weder an Zeit, noch Ort gebunden ist, und sich bis heute nicht verändert hat. Darin ein Abbild der „Weimarer Republik“ in ihrer Endphase zu erkennen, greift deshalb zu kurz, wie Lang selbst wenige Jahre später mit seinem in Hollywood gedrehten Film „Fury“ (Blinde Wut, 1936) bewies, in dem Spencer Tracy einem Lynch-Mob ausgesetzt wird. Doch anstatt eines unschuldigen Weißen, wollte er einen Schwarzen dem Mob aussetzen, der tatsächlich eine Weiße vergewaltigt hatte. Hollywood ließ diese Konstellation nicht zu, aber daran wird deutlich, dass es Lang nicht um einfache Lösungen ging, sondern um eine unmittelbare Konfrontation des Betrachters mit seiner eigenen Haltung.
Diese fordert Lang in „M“ mit einer Gerichtsverhandlung heraus, in der ein als dreifacher Mörder gesuchter Verbrecher über einen Kindermörder richten will, begleitet von einem Auditorium, das ausschließlich aus Mitgliedern der Unterwelt besteht. Bis zu diesem Zeitpunkt spielte Peter Lorre nur eine Nebenrolle und gab entsprechend wenige Einblicke in seine Psyche, weshalb sein abschließender, eindrucksvoll gespielter Auftritt zum herausragenden Höhepunkt des Films wird. Lorre gelingt es, die innere Zerrissenheit und Verzweiflung über die eigene Sucht, Kinder zu missbrauchen und zu töten, zu vermitteln, die ihn nicht als Monster, sondern als Menschen bestehen lässt. Neben seiner Haltung, kommen auch alle anderen zu Wort – die ihm vorwerfen, sich als psychisch Kranker vor der Strafe drücken zu wollen, die Mütter, die ihre Kinder verloren haben, oder Diejenigen, die ihn für ein Ungeheuer halten, dass nicht weiterleben darf. Das abschließende Urteil des ordentlichen Gerichts lässt Lang weg – Jeder soll sich seine eigene Meinung bilden. (10/10)