Wie so oft in den 50er Jahren erhielt auch diese freie Filmadaption der Tiermorde im Frankfurter Zoo - "Gift im Zoo" - die als Finanzierungshilfe ausgegebene Bundesbürgschaft bloß infolge einiger ideologischer Kompromisse: Zunächst musste von einer ersten Drehbuchversion, in der es noch um eine Bewußtseinsspaltung des Täters ging, Abstand genommen werden. Problematischer gestaltete sich die Auflage, den zunächst eingeplanten Regisseur Wolfgang Staudte abzusetzen, nachdem der Verfassungsschutz diesem eine politische Hetzrede in Ost-Berlin unterstellt hatte. Obwohl dieser Vorwurf entkräftet werden konnte - hatte Staudte zu dieser Zeit doch einem Bacharacher Filmtreffen beigewohnt! -, und Staudte nach mehreren klärenden Gesprächen als Regisseur eingesetzt worden ist, ließ Staatssekräter Karl Theodor Bleek nach Beginn der Dreharbeiten wissen, dass Staudtes Regie nur akzeptiert werden würde, wenn dieser die Erklärung abgeben würde, nicht mehr für die DEFA zu arbeiten. Als Staudte dazu nicht bereit war, musste zur Wahrung des Bundesbürgschaft der Regisseur Hans Müller einspringen.