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Verbot im Jahre 1942

Die UfA stellte ihr Weltkriegsepos um den Gefreiten Eickhoff im Juli 1942 fertig und legte es der Filmprüfstelle wiederholt zur Prüfung vor. Aus Gründen, über die bis zum heutigen Tage nur spekuliert werden kann, erteilte die Zensur im November 1942 schließlich ein Aufführungsverbot. Da die Aliierte Militärregierung nach Kriegsende ebenfalls ein Verbot aussprach, gelangte der Film offiziell nie zur Uraufführung.

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