1907 entstand die erste Verfilmung von Ben Hur. Wie zur damaligen Zeit technisch natürlich als Stummfilm in Schwarz/Weiß bei einer Laufzeit von circa 15 Minuten. Die Produzenten haben es aber versäumt, sich die Rechte der Familie des Schriftstellers Lew Wallace zu sichern (dieser Starb 1905 und seine Familie erbte die Rechte), so dass es vor Gericht ging und die Produzenten auf 25.000 Dollar Schadensersatz verurteilt wurden. Offiziell ist der Film somit eine nicht Autorisierte Verfilmung.