Wiesbaden. In den letzten Tagen wurden bei des FSK mal wieder einige Filme neu geprüft bzw. in einer (un)gekürzten Fassung vorgelegt.
Gewissermaßen ‘taufrisch’ ist dabei die am 1. Februar erfolgte Neuprüfung des Streifens Das Vermächtnis des Prof. Bondi. Antragsteller Great Movies erreichte eine Freigabe ab 16 Jahren. Der Titel war 2009 in der Galerie des Grauens von Anolis mit umfangreichen Extras erschienen und wird unter anderem aufgrund der Limitierung derzeit hochpreisig im Netz gehandelt. Die Neuprüfung lässt daher eine günstigere – aber möglicherweise auch Extras-technisch abgespeckte – Neuauflage erwarten.
Eine ungekürzte Filmfassung legte Ende des vergangenen Monats Disney bei der Prüfkommission vor. Es handelt sich um den 1999 erschienenen Tarzan, der in Deutschland bisher nur um rund 50 Sekunden gekürzt im Kino lief und so auch auf Video und DVD veröffentlicht worden war. Im Zuge einer bevorstehenden Blu-ray Disc-VÖ wurde nun allerdings die ungeschnittene Fassung zur Prüfung vorgelegt, welche eine uneingeschränkte Altersfreigabe bescheinigt bekam. FSK-Freigabebescheinigung.
Der dritte Titel, um den es geht, ist der Star-gespickte Im Vorhof der Hölle. Der Film war bisher erst ab 18 Jahren freigegeben. Die 20th Century Fox Home Entertainment GmbH legte den Film am Monatsende erneut bei der FSK vor, wodurch der Streifen nun eine Freigabe ab 16 Jahren trägt.
Zuletzt soll noch auf eine eher negativ zu wertende Prüfung verwiesen werden: Die der “geänderten Fassung” des aktuellen Kinofilms Drive. Ist die ungekürzte Kinofassung ab 18 Jahren freigegeben, so listet die FSK-Datenbank seit dem 26. Januar nun auch eine offensichtlich gekürzte Fassung ab 16. Ausgehend von den bei der FSK gemachten Laufzeitangaben (FSK kJ: 100:43 Min., FSK 16: 98:22 Min.) ist also von Kürzungen über zwei Minuten auszugehen. Im übertragenen Sinne daher: Augen auf im Straßenverkehr! FSK-Freigabebescheinigung (FSK 16).
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