Verkauf von TV-Werbeblockern auch weiterhin möglich
Montag, 05. Juni 2000 - 21:10 | News | Stichwörter: - Von Sascha Imme
Der Verkauf so genannter TV-Werbeblocker ist nicht “unlauter” und damit auch nicht wettbewerbswidrig. Dies entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in einem in der “Monatsschrift für Deutsches Recht” veröffentlichtem Urteil. Der Vertreiber des Gerätes, mit dem der Zuschauer Werbeblöcke ausblenden kann, verstoße gegen “keinerlei Rechtsvorschriften”, betonten die Richter.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Privatsenders ab, einem Unternehmen den Vertrieb des Werbeblockers zu untersagen. Das Gerät kann vom Zuschauer so programmiert werden, dass zu Beginn der Ausstrahlung eines Werbeblocks automatisch auf einen anderen Sender ohne laufende Werbung und am Ende des Werbeblockes wieder auf den ursprünglichen Sender umgeschaltet wird. Der Fernsehsender sieht sich dadurch wegen der Gefahr zurückgehender Werbeeinnahmen in seinem Bestand bedroht.
Das OLG betonte dagegen, für die rechtliche Beurteilung sei maßgebend, dass das Gerät den Zuschauer nicht zu einer Ausblendung von Werbung zwinge, sondern diesem vielmehr eine freie Entscheidung ermögliche.
Auch der Zuschauer selbst verhalte sich weder rechts- noch verfassungswidrig, da für ihn keinerlei Verpflichtung bestehe, sich die Werbung im Fernsehen anschauen zu müssen. Schließlich habe der Fernsehsender auch keinen «moralischen Anspruch» darauf, dass die Zuschauer, wenn sie sich schon kostenfrei das übrige Programm anschauen könnten, auch die Werbung über sich ergehen lassen müssten, heißt es in dem Urteil.
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